Fragen

1.Frage:
Welche Verfahren bezahlen die Krankenkasse in der Regel?

Antwort: Die Krankenkassen bezahlen in der Regel die drei Richtlinien-Psychotherapie-Verfahren:

  • Verhaltenstherapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Analytische Psychotherapie

2. Frage:
Was ist der Unterschied zwischen einem Heilpraktiker (Psychotherapie), einem ärztlichen Psychotherapeuten und dem psychologischem Berater / Coach?

Antwort: Der grundlegende Unterschied liegt im Aufgabenbereich, wer „Psychotherapie“ anbieten darf. In Deutschland ist es nur dem Heilpraktiker (Psychotherapie) und dem ärztlichen psychologischem Psychotherapeuten gestattet psychische „Diagnosen“ zu stellen und psychisch kranke Menschen mit therapeutischen Heilmethoden zu „behandeln“.
Der psychologische Psychotherapeut kann mit der Kasse abrechnen, da er eines der drei Richtlinienverfahren anwendet (Verhaltens,- tiefenorientierte- , oder analytische Psychotherapie). Der Heilpraktiker (Psychotherapie) therapiert mit anderen wissenschaftlich anerkannten Methoden (z.B. Gesprächspsychotherapie), welche die Kassen (momentan) leider noch nicht übernehmen. Ein psychologischer Berater oder Coach kann Klienten in „normalen“ Lebenssituationen beraten, sobald ein Klient jedoch einen „Krankheitswert“ in Form einer psychischen Störung, wie Bulimie oder Magersucht aufweist, macht dieser sich strafbar, wenn er eine Diagnose stellt oder Heilmethoden anwendet. Ein psychologischer Berater & Coach darf beraten, jedoch nicht therapieren! 


3. Frage:
Ist ein „psychologischer Psychotherapeut“ besser als ein Therapeut, der die Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz hat?

Antwort: Das kann nicht pauschal gesagt werden: Es gibt viele Therapeuten, die absichtlich nicht die Ausbildung zum Psychotherapeuten machen, weil sie sich nicht mit einem der drei derzeit anerkannten Richtlinien-Psychotherapie-Verfahren identifizieren können. Häufig haben sie sich intensiv und lange in einem oder mehreren anderen Therapieverfahren ausgebildet, die Ihnen mehr zusagen. Dies können sehr gute Therapeuten sein.


4. Frage:
Was ist der Unterschied zwischen einem Heilpraktiker (Psychotherapie) und einem „normalen“ Heilpraktiker?

Antwort: Der Heilpraktiker (Psychotherapie) ist speziell auf dem Gebiet der Psychologie ausgebildet und konzentriert sich auf psychische Störungen (z.B. Ess-Störungen), deren Ursachen im seelischen Leid liegen. Der „normale“ Heilpraktiker konzentriert sich im Gegensatz dazu auf körperliche und organisch bedingte Leiden. Leiden, die organische und körperliche Ursachen haben, fallen nicht in das Aufgabengebiet das Heilpraktikers (Psychotherapie).


5. Frage:
Was ist ein Psychologe?

Antwort: Ein Psychologe hat ein „Psychologiestudium“ abgeschlossen. Mit dem Abschluss des Psychologiestudiums an einer Universität hat dieser jedoch noch nicht die Berechtigung zu therapieren. Wie jemand der nicht Psychologie studiert hat, muss auch dieser Psychologe erst ein Therapieverfahren erlernen.
Der Absolvent hat die Möglichkeit eines der drei Richtlinienverfahren zu lernen (und mit der Kasse abzurechnen), dann kann er sich nach erfolgreichem Abschluss „psychologischer Psychotherapeut“  nennen.
Möchte er mit einem anderen Verfahren (z.B. Gesprächspsychotherapie) therapieren, muss er, wie auch jemand der nicht Psychologie studiert hat, erst die Heilpraktikerprüfung nach dem Heilpraktikergetz ablegen. Ein Psychologe ist somit nicht gleich ein Psychotherapeut und wenn er andere Verfahren als die Standardverfahren anwenden möchte, ist er ebenfalls Heilpraktiker Psychotherapie.


6. Frage:
Muss ich mich auf die Couch legen?

Antwort: Nein, heutzutage liegen nur noch Klienten der klassischen Psychoanalyse (das sogenannte psychoanalytische Setting) auf der Couch. In meiner Praxis steht zwar eine Couch, aber diese dient dem gemütlichen Gespräch auf Augenhöhe. Ein Arzt / Patienten Verhältnis wird hierbei bewusst vermieden.


7. Frage:
Darf der Heilpraktiker Psychotherapie Medikamente verschreiben?

Antwort: Dem Heilpraktiker Psychotherapie ist es nicht erlaubt Substanzen, egal welcher Art, zu verordnen. Der Heilpraktiker Psychotherapie ist speziell für den Bereich „Psychotherapie“ ausgebildet. Im Gegensatz zum „allgemeinen Heilpraktiker“, welcher in eingeschränktem Maße Medikamente verschreiben kann. Grundsätzlich ist es Ärzten oder ärztlichen Psychotherapeuten vorbehalten Medikamente zu verschrieben.


8. Frage:
Darf der Heilpraktiker Psychotherapie eine Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen ausstellen?

Antwort: Grundsätzlich nicht; diese ist Ärzten oder ärztlichen Psychotherapeuten vorbehalten. Der Heilpraktiker Psychotherapie kann sich jedoch mit Ihrem (Haus-) Arzt in Verbindung setzen und sich für Sie einsetzen.


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